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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen.

2. Angebote
Angebote sind nur verbindlich, wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

3. Umfang und Lieferung
Für Umfang und Ausführung ist die Auftragsbestätigung maßgebend.

4. Daten und Unterlage
Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen sowie etwaige Maß-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Eigenschaftszusicherung.
Sämtliche technischen Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Koiland-Kehr.

5. Vorschriften am Bestimmungsort
Der Besteller hat Koiland-Kehr auf örtliche, gesetzliche oder andere Vorschriften aufmerksam zu machen, die sich auf die Ausführung von Teichanlagen beziehen.

6. Preis
Die Preise verstehen sich incl. der gesetzlichen gültigen Mehrwertsteuer ab Lager Kleinmaischeid, einschließlich Standardverpackung, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Sämtliche Nebenkosten, wie z.B. die Kosten für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Einfuhr-, oder andere Bewilligungen, sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen.
Preisirrtümer und Preisänderungen vorbehalten.
Bei Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen werden 20 % des Verkaufspreises sofort fällig.

7. Zahlungsbedingungen:
Nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug. (Zahlungsart Rechnung nur bei Bestandskunden möglich)
Koiland-Kehr ist berechtigt, vom Besteller, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an, und vom Besteller, der kein Kaufmann ist, Verzugszinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Koiland-Kehr, bis der Besteller alle Forderungen bezahlt hat, die Koiland-Kehr jetzt und künftig gegen ihn zustehen. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware, so tritt der Besteller bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Rechte gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten, Sicherheiten und Eigentumsvorbehalten ab.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Koiland-Kehr zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.



9. Lieferfristen
Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist.
Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
wenn Koiland-Kehr durch höhere Gewalt an der Lieferung gehindert wird. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von Koiland-Kehr nicht zu vertretende Umstände gleich, welche Koiland-Kehr die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie Lieferungsverzögerungen oder fehlende Zulieferungen der vorgesehenen Vorlieferanten. Arbeitskampf, behördliche Maßnahmen, Rohmaterial- oder Energiemangel, wesentliche Betriebsstörungen, etwa durch Zerstörung des Betriebes im Ganzen oder wichtiger Abteilungen oder durch den Ausfall unentbehrlicher Fertigungsanlagen, gravierende Transportstörungen, z. B. durch Straßen- oder Seewegblockaden. Dauern diese Umstände mehr als 6 Monate an, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
Wenn der Besteller mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtung in Verzug ist, insbesondere wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
Ist die Überschreitung einer angemessenen Lieferfrist von Koiland-Kehr zu vertreten, kommt Koiland-Kehr erst in Verzug, wenn der Besteller Koiland-Kehr schriftlich eine angemessene Nachfrist, die wenigstens einen Monat betragen muss, gesetzt hat und auch diese ungenutzt abgelaufen ist. Anschließend kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, Koiland-Kehr falle Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Nimmt der Besteller versandfertig gemeldete Ware nicht rechtzeitig ab, ist Koiland-Kehr berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und als geliefert zu berechnen.
Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann Koiland-Kehr Teilrechnungen ausstellen.
Beharrt Koiland-Kehr nicht auf Erfüllung des Vertrages, wird im Falle der Annullierung des Auftrages durch den Besteller eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Vertragspreises fällig, es sei denn, Koiland-Kehr kann einen höheren Schaden nachweisen.

10. Transport und Versicherung
Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transportweg hat der Besteller auf den Empfangsdokumenten einen entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen. Die Meldung nicht ohne weiteren feststellbaren Transportschaden hat spätestens innerhalb von 1 Tag nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen.

11. Lieferbedingungen/Garantie/Fische
Die Ankunft von lebenden Fischen bei Ihnen, frei von äußerlichen Krankheitsanzeichen wird garantiert. Es wird keine Haftung für später auftretende Krankheiten etc. oder Verluste übernommen. Tot ankommende Fische werden von uns durch lebende ersetzt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Gegenwert gutgeschrieben. Ein Abzug des Betrages von der Rechnung oder Rückerstattung des Kaufpreises ist nicht möglich. Beanstandungen sind sofort (innerhalb der von Ihnen benötigten Fahrzeit + Auspackzeit) mitzuteilen. (Bei tot ankommenden Fischen muss ein Nachweis erbracht werden (Foto, mit Uhrzeit und Datum) o. ä. Verluste die nach dem Auspacken der Tiere entstehen, können nicht anerkannt werden, da sich die Tiere unserem Einfluss entziehen. Wir haften nicht für Folgeschäden.

12. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Besteller hat die Lieferung innerhalb von 1 Tag nach Eingang zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung Koiland-Kehr schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.



13. Gewährleistung
Koiland-Kehr verpflichtet sich, auf schriftliche Anforderung des Bestellers hin alle Teile ihrer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder falscher Betriebs- oder Montageanleitung schadhaft oder unbrauchbar werden, so schnell wie möglich nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen. Ersatzteile werden Eigentum von Koiland-Kehr.
Auf Teile, bei denen keine Garantie angegeben ist, gilt die gesetzliche Gewährleistung.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Lagerung und Wartung. Missachtung von Betriebsvorschriften, übermäßige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter. Verwendung von Nicht-Originalteilen sowie infolge anderer Gründe, die Koiland-Kehr nicht zu vertreten hat.
Für wesentliche Fremdlieferungen übernimmt Koiland-Kehr Gewähr lediglich im Rahmen der Garantieverpflichtung der Unterlieferanten.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verjähren 12 Monate ab Erhalt der Lieferung durch den Endverbraucher.

14. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kleinmaischeid/Neuwied.


KOILAND-KEHR
Werkstrasse 4
56269 Dierdorf

FON: 02689/959885
FAX: 02689/958872

eMail: mailto@koiinfo.de

Internet:
www.edelkoi.de
www.koi-boerse.de
www.koiland-kehr-shop.de
www.heimtiershop-kehr.de


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